Sie benötigen Hilfe für Ihr Tierschutzprojekt?

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Bitte beachten Sie unsere Bewerbungsregeln
Wenn Sie Fördergelder von der Stiftung beantragen möchten, schicken Sie uns bitte per E-Mail Informationen und Fotos zu Ihrer Initiative (Flyer, Homepage, Beschreibung Ihrer Arbeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit) und den konkreten Bedarf. Wir benötigen insbesondere die vollständige Adresse und Bankverbindung Ihres Vereins und Ihren aktuellen Freistellungsbescheid.
Geld wird in eine Sparschwein gesteckt
Eine Ente mit einem geschienten Flügel wird in den Händen gehalten

Wir dürfen gemäß unserer Satzung nur in Deutschland registrierte Vereine etc. unterstützen, die als gemeinnützig anerkannt sind und Spendenbescheinigungen ausstellen können. Einzelpersonen oder Vereine aus dem Ausland können nicht finanziell gefördert werden, nur wenn ein deutscher Verein, die Spende entgegennimmt.

Wir betreiben keine eigenen Tierheime und können daher auch nicht bei der Vermittlung oder Unterbringung von Tieren in Not helfen. Auch Beratungsleitungen für andere Vereine können wir nicht erbringen.

Grundsätzlich wird keine Förderung gewährt für:

  • Vorhaben außerhalb der Förderbereiche der Stiftung,
  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen,
  • Vorhaben mit parteipolitischem Bezug,
  • bereits abgeschlossene Vorhaben.

Ein Rechtsanspruch von Seiten Dritter, durch die Stiftung gefördert zu werden, besteht auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien ausdrücklich nicht.

Nach dem Erhalt von Fördermitteln benötigen wir binnen drei Monaten einen Verwendungsnachweis und eine Spendenbescheinigung, ausgestellt auf die Stiftung.

Wir bemühen uns, vielen von Ihnen zu helfen. Einige Anfragen heben wir uns für später auf, alles auf einmal klappt leider nicht. 

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Ansprechpartnerin: Frau Katja Seifert.

Helfen Sie mit einer Spende. Auch kleine Beträge helfen den Tieren.

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